eine mindestens 160 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassende pädagogische Grundqualifizierung gefordert. (Ausbildereignungsprüfung)Ersatzweise wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker
*in, Techniker*in oder Fachwirt*in mit Ausbildereignungsprüfung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen innerhalb der letzten fünf Jahre. Darüber hinaus
eine mindestens 160 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassende pädagogische Grundqualifizierung gefordert. (Ausbildereignungsprüfung)Ersatzweise wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker